10.11.2003
Beobachten Sie Ihr Kaminfeuer

Immer häufiger kommt es zu Brandschäden durch Kaminfeuer. Wichtig ist, wer einen offenen Kamin anzündet muss diesen auch beobachten, wie Rechtsanwalt Hartard nach einen Urteil des OLG Koblenz darstellt.

Jürgen Zwilling
-Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de


Aus einem Urteil des Oberlandesgericht Koblenz (AKTZ: 10 U 193/02) geht hervor, dass derjenige der einen offenen Kamin anzündet und unbeaufsichtigt lässt, seinen Versicherungsschutz riskiert. Im konkreten Fall hatte ein Hausbesitzer Pappe im Kamin verbrannt und danach für eine Stunde die Glut nicht beaufsichtigt. Durch Funkenflug fing vor dem Kamin lagerndes Holz Feuer, die Flammen griffen auf das Haus über und verursachten einen hohen Sachschaden. Als die Versicherung sich weigerte, für den Schaden aufzukommen, kam es zum Prozess. Dabei erhielt das Versicherungsunternehmen Recht.

Rechtsanwalt
Thomas Hartard
e.Mail: KanzleiHartard@aol.com
Tel: 06131-220399 oder Fax: 06131/220445