25.08.2003
Falschparker können Mitschuld an Autounfall haben


Parken Sie Ihr Auto immer richtig, sonst können Sie bei einem Autounfall mitschuldig sein und dadurch auch Ihren SFR-Satz bei Ihrer KFZ-Versicherung belasten, wie RA Hartard in folgendem schildert.

Jürgen Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de


Falschparker können für Unfälle mitverantwortlich sein. Das gilt selbst dann, wenn sie nicht direkt daran beteiligt sind. Das Amtsgericht Hildesheim hat einem Mann, der seinen Kleinlaster widerrechtlich an einer Einmündung geparkt hatte, zu 20 Prozent der Mitschuld an einem Zusammenstoß verurteilt. Der Laster hatte abbiegenden Autos die Sicht versperrt und damit den Unfall mitverursacht.
Ein anderes Amtsgericht gab einer Falschparkerin sogar 25 Prozent der Schuld für einen Totalschaden an ihrem eigenen Wagen. Die Frau hatte diesen im Halteverbot gegenüber einem Werkstor abgestellt. Ein aus dem Werksgelände herausfahrender Sattelschlepper stieß gegen das Auto. Da das Halteverbot an dieser Stelle gelte, um komplizierte Rangiermanöver zu vermeiden, treffe die Frau eine Mitschuld an dem Unfall, argumentierten die Richter in diesem Fall.
Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen: 19 C 256/02.


Rechtsanwalt
ThomasHartard
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