22.04.2024
Ungeklärter Zusammenstoß: Auffahrunfall oder Rückwärtsfahrt?

Ist es einem von einem Gericht beauftragten Sachverständigen nicht möglich, einen Unfallhergang aufzuklären, kann eine Schadensteilung angemessen sein. Das gilt auch in Fällen eines behaupteten Auffahrunfalls. So entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 27. November 2023 (336 C 6248/22).
Der Entscheidung lag der Fall eines Fahrzeughalters zugrunde, der behauptet hatte, im Bereich einer Tankstellenausfahrt gebremst zu haben, um vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge passieren zu lassen. Unmittelbar darauf sei das hinter ihm befindliche Fahrzeug auf seinen Personenkraftwagen aufgefahren.
Dessen Fahrer stellte den Vorgang gänzlich anders dar. Nicht er sei auf das vor ihm stehende Fahrzeug aufgefahren. Zu der Kollision sei es vielmehr deswegen gekommen, weil der Kläger sein Auto plötzlich und unerwartet zurückgesetzt habe.
Keine Unfallzeugen
Weil man sich nicht einigen konnte, landete die Sache vor dem Münchener Amtsgericht. Das kam zu einer salomonischen Entscheidung.
Im Rahmen der Befragung der Unfallbeteiligten hielt das Gericht beide für gleichermaßen glaubwürdig. Unfallzeugen standen nicht zur Verfügung.
Auch ein vom Gericht befragter Sachverständiger konnte nichts zur Aufhellung des Unfallhergangs beitragen. Er hielt aus technischer Sicht beide Darstellungen zum Unfallhergang für möglich.
Gericht hielt Schadenteilung für angemessen
Da nach Meinung des Gerichts kein Anscheinbeweis für einen der Unfallbeteiligten sprach, hielt es eine Schadenteilung für angemessen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
In einem ähnlichen Fall war das Landgericht Essen im Juli letzten Jahres zu einer vergleichbaren Einschätzung gelangt (VersicherungsJournal 8.11.2023).
(Quelle VersicherungsJournal 07.02.2024)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
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