22.02.2021
Führerschein zurück dank Corona?

Nach einem groben Verkehrsverstoß war gegen einen Mann ein Fahrverbot verhängt worden. Auf dieses kann nicht mit der Begründung verzichtet werden, dass der Betroffene aus beruflichen Gründen auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist und ihn wegen der Covid-19-Pandemie ohnehin schon eine konjunkturbedingte Härte trifft. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 26. August 2020 hervor (3 Ws (B) 163/20).
Ein Autofahrer war vom Amtsgericht Tiergarten wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro verurteilt worden. Gegen ihn wurde außerdem ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Gegen Letzteres setzte er sich beim Kammergericht Berlin mit dem Argument zur Wehr, dass dieses in seinem Fall eine außergewöhnliche Härte darstelle.
Als Gesellschafter und Geschäftsführer seines Unternehmens müsse er regelmäßig Hardware an Kunden in Süddeutschland und der Schweiz ausliefern. Dazu sei er auf seine Fahrerlaubnis angewiesen, zumal ihn die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie ohnehin schon stark belasten würden.
Diese Argumentation vermochte das Kammergericht nicht zu überzeugen. Es wies die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurück.
Kein Augenblicksversagen
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme habe sich der qualifizierte Rotlichtverstoß an einer innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren ereignet. Von Fahrzeugführern, die in eine solche Kreuzung einfahren, könne eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden.
Der Beschwerdeführer könne sich auch nicht auf ein Augenblicksversagen berufen. Denn das setze unter anderem voraus, dass ein Autofahrer ein unübersichtliches Verkehrsgeschehen oder eine verwirrende Verkehrsregelung falsch verstanden oder auf eine überraschend eingetretene Verkehrslage falsch reagiert habe. Davon könne in dem entschiedenen Fall jedoch nicht ausgegangen werden.
Der Beschuldigte könne sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er aus beruflichen Gründen auf seine Fahrerlaubnis angewiesen sei. Dafür reiche nämlich allein der Hinweis auf seine wegen der Covid-19-Pandemie angespannte wirtschaftliche Situation nicht aus.
Ihm sei vielmehr die Bedeutung des Führerscheins für seine Berufstätigkeit bekannt gewesen. Trotz allem habe er durch leichtfertiges Handeln infolge mangelnder Verkehrsdisziplin bei dem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot riskiert.
(Quelle VersicherungsJournal 20.11.2020)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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