Ist es einem von einem Gericht beauftragten Sachverständigen nicht möglich, einen Unfallhergang aufzuklären, kann eine Schadensteilung angemessen sein. Das gilt auch in Fällen eines behaupteten Auffahrunfalls. So entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 27. November 2023 (336 C 6248/22).
Der Entscheidung lag der Fall eines Fahrzeughalters zugrunde, der behauptet hatte, im Bereich einer Tankstellenausfahrt gebremst zu haben, um vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge passieren zu lassen. Unmittelbar darauf sei das hinter ihm befindliche Fahrzeug auf...